Ein Teil des Wohnungsbestandes ist öffentlich gefördert bzw. belegungs- und preisgebunden. Voraussetzung zum Bezug einer solchen Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS). Dies schreibt das Wohnungsbindungsgesetz zwingend vor. Wohnberechtigungsscheine stellt die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung des derzeitigen Wohnortes aus, in Heidelberg die Bürgerämter.
Daneben gibt es frei finanzierte Wohnungen, die auch an Interessenten ohne Wohnberechtigungsschein vermietet werden können.
Um Ihren Antrag gegebenenfalls berücksichtigen zu können, füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig aus und fügen eine Einkommensbescheinigung sowie gegebenenfalls einen Wohnberechtigungsschein in Kopie bei.
Die Nachfrage nach Sozialwohnungen in Heidelberg ist sehr groß. Vorrangig sind daher Wohnungssuchende zu berücksichtigen, die bereits in Heidelberg wohnen oder hier beschäftigt sind. Die Erfolgsaussichten anderer Bewerber sind entsprechend geringer. Nähere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns.
Antragstellung im Mietinteressentenbüro Heidelberg, Theodor-Körner-Str. 7,
während unserer Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag von 08.30 bis 12.30 Uhr
und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Antragsformular zu.
Sie können das Antragsformular auch hier als PDF herunterladen.