Der Mieterbeirat dient der Pflege und Förderung des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen der Mieterschaft und der GGH. Derzeitig setzt er sich aus Vertretern aller Stadtteile zusammen und wird alle fünf Jahre von den Mietern gewählt.
In regelmäßigen Sitzungen wird der Mieterbeirat von der Geschäftsführung über die Aktivitäten und Vorhaben der GGH informiert.
Der Mieterbeiratsvorsitzende nimmt mit beratender Funktion an den Aufsichtsratssitzungen der GGH teil und kann auch dort auf die Probleme und Wünsche der Mieterschaft aufmerksam machen.