Erfahren und umsichtig: die GGH als Sanierungs- und Entwicklungsträger

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Förderprogrammen von Bund und Land. Wir beraten und entlasten die kommunale Verwaltung vor allem in der Ausarbeitung von Förderanträgen sowie der Durchführung, Abwicklung und Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Beratung von Eigentümern zur Durchführung von privaten Modernisierungen sowie die Vergabe von Zuschüssen in diesem Zusammenhang.

Unser Leistungsprofil

  • Begleitung der vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung von Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
  • Anträge zur Aufnahme in die Bundes- und Landesprogramme
  • Fertigung von Förder- und Auszahlungsanträgen
  • Kontakte zu den Bewilligungsbehörden
  • Grundstücksverkehr
  • Sozialplanung (Umsetzung Bewohner und Betriebe)
  • Vorbereitung und Koordination von Erschließungs- und Baumaßnahmen
  • Intensive Beratung von Eigentümern zur Durchführung von privaten Modernisierungen
  • Vergabe von Zuschüssen
  • Abrechnung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen
  • Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit


Ansprechpartner Sanierungs- und Entwicklungsträger