Häufige Fragen

Für Mietinteressenten

  • Wie bewerbe ich mich bei der GGH?

    Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Wohnung von uns interessieren! Unser Bestand umfasst rund 7.000 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Vorwiegend vermieten wir Wohnungen über unsere Interessentendatei. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich hier eintragen zu lassen. Bequem und schnell ist dies online möglich. Bitte besuchen Sie hierfür die Seite Für Mietinteressenten.

    Für die Anmietung von öffentlich geförderten Wohnungen ist darüber hinaus ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Diesen können Sie bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beantragen. In Heidelberg sind die Bürgerämter für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig.

  • Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein?

    Ein Wohnberechtigungsschein ist für die Anmietung von öffentlich geförderten Wohnungen erforderlich. Diese machen etwa 26 Prozent unseres Wohnungsbestands aus. Darüber hinaus vermieten wir auch Wohnungen ohne Bindung an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein.

  • Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

    Der Wohnberechtigungsschein kann in allen Bürgerämtern der Stadt Heidelberg beantragt werden. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen.

    Informationen zum Wohnberechtigungsschein vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

    Verfahrensbeschreibung zur Antragstellung auf der Webseite der Stadt Heidelberg

    Informationen zu den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg

  • Was passiert nach meiner Bewerbung?

    Wir prüfen, ob die Daten Ihrer Bewerbung vollständig sind und alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Suchkriterien müssen plausibel sein. Beispielsweise achten wir darauf, dass die als "Gesamtpreis" angegebene Miete in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem monatlichen Netto-Einkommen steht. Nach der Bearbeitung Ihrer Bewerbung melden wir uns bei Ihnen.

    Unsere Interessentendatei ist keine Warteliste - das Datum der Bewerbung ist nicht entscheidend für ein Angebot. Es kommt darauf an, ob die Daten einer frei werdenden Wohnung (Stadtteil, Größe, Miete etc.) mit Ihren Suchkriterien übereinstimmen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Wohnungswünsche hinsichtlich Stadtteil, Größe etc. so wenig wie möglich einzuschränken.

    Pro Jahr vermieten wir rund 500 Wohnungen neu. Freie Wohnungen bieten wir schriftlich oder per E-Mail all denjenigen Interessenten an, bei denen die Kriterien am besten übereinstimmen.

    Ihre Bewerbung ist ein Jahr gültig. Wenn Sie auch nach einem Jahr noch eine Wohnung bei uns anmieten möchten, können Sie Ihre Bewerbung gern aktiv um ein weiteres Jahr verlängern. Viele Interessenten suchen parallel bei mehreren Vermietern und werden womöglich anderweitig fündig. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie nicht mehr an einer Wohnung der GGH interessiert sind.

  • Nimmt die GGH jeden Interessenten in ihre Datei auf?

    Bei der GGH kann sich grundsätzlich jeder, unabhängig von seinem Wohnsitz, als wohnungssuchend registrieren lassen. Bei der Überlassung von Wohnungen ziehen wir bei gleichgelagerten Fällen allerdings auch den Wohnsitz eines Haushaltes als Vergabekriterium heran.

  • Wie schnell bekomme ich eine Wohnung?

    Unsere Interessentendatei ist keine Warteliste – das Datum der Bewerbung ist nicht entscheidend für ein Angebot. Es kommt darauf an, ob die Daten einer frei werdenden Wohnung (Stadtteil, Größe, Miete etc.) mit Ihren Suchkriterien übereinstimmen. Sollte dies der Fall sein, melden wir uns bei Ihnen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wohnungswünsche hinsichtlich Stadtteil, Größe etc. so wenig wie möglich einzuschränken. Pro Jahr vermieten wir rund 500 Wohnungen neu.

  • Wie schnell bekomme ich eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein?

    Ein Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung, einen Mietvertrag für eine geförderte Wohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine solche Wohnung haben die Inhaber damit nicht.

    Unsere Interessentendatei ist keine Warteliste – das Datum der Bewerbung ist nicht entscheidend für ein Angebot. Es kommt darauf an, ob die Daten einer frei werdenden Wohnung (Stadtteil, Größe, Miete etc.) mit Ihren Suchkriterien übereinstimmen. Sollte dies der Fall sein, melden wir uns bei Ihnen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wohnungswünsche hinsichtlich Stadtteil, Größe etc. so wenig wie möglich einzuschränken. Pro Jahr vermieten wir rund 500 Wohnungen neu.

  • Fällt Kaution an?

    Die Kautionssumme beträgt drei Nettokaltmieten. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Zahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

    Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter an den Vermieter zahlt. Sie dient dazu, eventuelle Ansprüche und Forderungen des Vermieters gegen den Mieter zu sichern, die aus dem Mietverhältnis und seiner Beendigung entstehen können.

    Wird die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben, erhält der Mieter die Kaution vom Vermieter zurück.

  • Fällt Provision an, oder muss ich Anteile erwerben?

    Die GGH vermietet provisionsfrei. Auch Anteile müssen nicht erworben werden, da die GGH keine Genossenschaft ist.

  • Wo hat die GGH Wohnungen?

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