GGH stellt Planung für Wieblingen Ost vor

Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg plant die Revitalisierung ihrer stark sanierungsbedürftigen Wohnanlagen aus den 1920er und 1950er Jahren in Wieblingen Ost.

Das kommunale Wohnungsunternehmen ist Eigentümerin der im Nordwesten Heidelbergs zwischen der Mannheimer Straße und der Adlerstraße sowie der Elisabethstraße und der Liselottestraße liegenden Wohnhäuser. Auf der ca. 2,5 ha großen Fläche befinden sich Gebäude mit insgesamt ca. 250 Wohnungen, die teilweise durch Neubauten ersetzt werden sollen.

Die denkmalgeschützten Gebäude an der Mannheimer Straße werden im Zuge der Entwicklung des Wohngebietes modernisiert. Das Gebäude entlang der Liselottestrasse soll im Rahmen der 3. Projektphase als dena-Modellprojekt im Niedrigenergiehaus-Standard saniert werden.

Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung erfolgte die konzeptionelle Überplanung der Fläche unter Berücksichtigung städtebaulicher, architektonischer, verkehrstechnischer und frei-raumplanerischer Gesichtspunkte.

Ziel war es, ein Konzept für das Wohngebiet zu entwickeln, mit dem die Wohnsituation mit innovativen und ansprechenden Grundrissen, Gebäuden und Freiräumen verbessert und das Maß der baulichen Nutzung unter Beachtung der umgebenden Bebauung modifiziert wird. Variable Wohnungsgrößen und -typen sollen für ein Wohnangebot für alle Altersstrukturen sorgen und zusammen mit grünen Wohnhöfen Familien mit Kindern wie auch ältere Bewohner ansprechen.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurden folgende Architekturbüros eingeladen:

  • Kochhan und Partner Architekten GbR, Heidelberg
  • Stefan Kornwinkel, Heidelberg
  • Reinhold Rüttenauer, Heidelberg
  • Peter Karsten, Köln
  • Michael Weindel, Waldbronn/Karlsruhe
  • Architektenatelier Thoma, Freiburg


Die eingereichten Entwürfe wurden am 10.10.2007 von einer Jury beurteilt. Mitglieder der Jury waren:

Als Fachpreisrichter:

  • Prof. Wolfgang Schreiber, Nürtingen (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Juryvorsitz)
  • Annette Friedrich, Heidelberg (Amtsleiterin Stadtplanungsamt, Stadt Heidelberg)
  • Kurt Kocher, Heidelberg (Architekt, Prokurist der GGH Heidelberg)


Als Sachpreisrichter:

  • Prof. Dr. Raban von der Malsburg, Heidelberg (Erster Bürgermeister, Stadt Heidelberg)
  • Dr. Ursula Lorenz, Heidelberg (FWV, Gemeinderätin)
  • Otto Wickenhäuser, Heidelberg (CDU, Gemeinderat)
  • Thomas Krczal, Heidelberg (SPD, Gemeinderat)


Die Jury befand, dass der Entwurf des Büros Karsten der Aufgabenstellung am nächsten kommt. Das Konzept beruhe auf dem Grundsatz des behutsamen Einfügens und Erneuerns. Die Maßstäblichkeit und wesentliche Strukturelemente des Bestandes sowie der umgebenden Bebauung würden in einer zeitgemäßen Architektursprache mit 2-3-geschossigen Gebäuden übernommen. Die Jury sah aber auch in einigen Punkten Überarbeitungsbedarf.

Die Ergebnisse der Überarbeitung werden im Rahmen einer für Anfang Dezember vorgesehenen Bewohnerversammlung in Wieblingen vorgestellt. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Die Realisierung der Neubaumaßnahmen soll in mehreren Bauabschnitten voraussichtlich ab Ende 2008 erfolgen.

Die Mieter des Wohngebietes müssen sich keine Sorgen machen: Vergleichbar mit dem schon bei der Sanierung der Blauen Heimat 1. BA bewährten "Rundum-Sorglos-Pakets" wird die GGH Heidelberg notwendige Umzüge intensiv und behutsam begleiten. Da die Gesamtmaßnahme in mehreren Bauabschnitten erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Mieter in jeweils fertig gestellte Wohnungen desselben Wohngebietes umziehen können. Die GGH Heidelberg wird ihre Mieter in der oben genannten Veranstaltung im Detail informieren.


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Text der Jurybewertung für den Entwurf des Büro Karsten, Köln:

Nach gründlicher Analyse des bestehenden Städtebaus wird dieser zur Grundlage des Entwurfs gemacht, indem die wesentlichen tradierten Strukturelemente übernommen oder zitiert werden. So wird in weiten Teilen eine Blockrandbebauung vorgeschlagen mit zwei- bis drei-geschossiger Bebauung und Satteldächern. Die gewünschte Auflockerung (offene Bauweise) wird erreicht durch Lücken, die in den Wohnhöfen mit eingeschobenen höheren Punkthäusern beantwortet werden. In den Lücken, die räumlich gut gefasst sind, sollen „pocket-parks“ angeordnet werden. Nachteil dieser Überlegung ist eine ungünstige räumliche Zergliederung der Höfe. Auch die Zuordnung von Tiefgaragen und deren Rampen sowie der Baumbestand erfahren durch diese Lösung Nachteile. Abgesehen davon fügt sich die vorgeschlagene Struktur in den übrigen Ortsgrundriss und in das System der Erschließungsstraßen ein, Maßstabsbrüche im Quartier oder zu den Nachbarquartieren sind vermieden, der Anschluss an das denkmalgeschützte Gebäude Mannheimerstraße ist problemlos möglich.

Die Architektursprache zitiert zwar den Bestand, wirkt aber nicht historisierend, sondern zeitgemäß. Kontrovers diskutiert werden die besonders hervorgehobenen Treppenhäuser, deren Wucht überzogen wirkt, die aber gleichzeitig zur Feingliederung des Straßenraums mitwirkt.

Bedingt durch die Blockrandstruktur entstehen unterschiedliche Wohn- und Belichtungsqualitäten, die in den Grundrissen aber gut beantwortet sind. Die Süd- und Westränder der Blöcke sitzen mit ihrem Hausgrund praktisch auf der Gehweghinterkante, was zu einer unnötigen Konfliktsituation führt. Hier wären gewisse Pufferzonen wünschenswert. Zu den lediglich sporadisch angedeuteten Freiflächenaussagen kann keine Stellung bezogen werden, anscheinend kann aber ein Teil des Baumbestandes erhalten bleiben. Dies müsste im Zusammenhang mit der etwas komplizierten Anordnung von Tiefgaragen konkretisiert werden.

Auch die Anzahl der Garagenrampen und die aufwändigen Rampenlösungen zur barrierefreien Zugänglichkeit aus der Tiefgarage sind zu kritisieren.

Der Entwurf lässt sich im unbeplanten Innenbereich realisieren, auch die Umsetzung von Bestandsmietern dürfte problemlos möglich sein. Die städtebauliche Struktur zielt auf eine eher homogene Sozialschicht, hinsichtlich einer wünschenswerten Durchmischung sind Ansätze allenfalls in den Punkthäusern zu sehen, die aber aus oben erwähnten Gründen fraglich sind.

Die erreichte Dichte liegt eher im unteren Bereich des Gesamtangebotes, was vorwiegend in der strikten Einhaltung der homogen geringen Geschossigkeit begründet ist. Unverständlich ist, dass der südwestliche Block nach Westen nicht geschlossen wird.

Der vorgelegte Entwurf kommt den Vorstellungen der Auslobung sehr nahe, sein Ansatz beruht auf dem Grundsatz des behutsamen Einfügens und Erneuerns, was von der Jury in „Wieblingen Ost“ für grundsätzlich richtig gehalten wird.

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