Häufige Fragen zu Hausreinigung und Winterdienst

  • Wie sind Hausreinigung und Winterdienst bei der GGH geregelt?

    In den meisten Häusern sind die Mieter verpflichtet, im wöchentlichen Wechsel die Treppen und Allgemeinflächen im und um das Haus zu reinigen. Dies regelt die Hausordnung, die zu jedem Mietvertrag gehört. In den Häusern hängen Pläne aus, welche Mietpartei wann an der Reihe ist.

    Ähnliches gilt für den Winterdienst. Die Stadt Heidelberg verpflichtet alle Anlieger, Schnee und Eis auf den öffentlichen Gehwegen vor den Häusern zu entfernen, damit niemand ausrutscht und sich verletzt. Diese Pflicht übertragen Vermieter auf ihre Mieter, so auch die GGH. Wer sie nicht erfüllt, muss bei einem Schaden haften. Informationsblatt Winterdienst

    Auf Wunsch von Hausgemeinschaften und bei Neubauten und Sanierungen ab dem Baujahr 2014 werden die Reinigung bei über 50 Prozent und der Winterdienst bei über 60 Prozent aller Wohnungen bereits von Firmen ausgeführt. Die anfallenden Kosten werden als Betriebskosten abgerechnet.

  • Warum beauftragt die GGH Firmen für Hausreinigung und Winterdienst?

    Die regelmäßige Hausreinigung und der Winterdienst haben früher gut funktioniert. Änderungen in den Lebensstilen haben allerdings dazu geführt, dass immer weniger Haushalte diese Leistungen erbringen bzw. erbringen möchten. Viele Mieter können aus altersbedingten oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr putzen und müssen deshalb jemanden beauftragen, der das für sie übernimmt.

    Es ist die häufigste Beschwerde von Mietern, dass Nachbarn nicht oder schlecht putzen. Dieses Thema trübt die Wohnzufriedenheit vieler Mieter. Ermahnungen der Mieter, die die Hausordnung nicht einhalten, führen leider selten zu einer Verhaltensänderung.

    Wir sehen es deshalb als Service für unsere Mieter, die Hausreinigung und den Winterdienst an professionelle Firmen zu übertragen. Die Häuser werden durch die regelmäßige Reinigung sauberer und ansprechender. Ein Konfliktthema unter den Nachbarn entfällt.

  • Warum beauftragt die GGH Dienstleister nicht nur bei denjenigen Mietern, die nicht putzen?

    Bei rund 7.000 Mieterhaushalten ist der organisatorische und finanzielle Aufwand zu groß, nur bei einzelnen Mietern Hausreinigung und Winterdienst durch eine Firma erledigen zu lassen. Beauftragen die Mieter selbst einen Dienstleister, entstehen deutlich höhere Kosten, als es bei unserem Angebot der Fall ist. Durch die große Zahl an Wohnungen, die wir gleichzeitig beauftragt haben, konnten wir mit den Firmen einen sehr guten Preis erzielen.

  • Müssen die Mieter die Umstellung akzeptieren?

    Wir haben uns seit längerem Gedanken über eine Lösung gemacht, die möglichst vielen Interessen gerecht wird. Bei unseren Neubauten sowie in Pilotprojekten in älteren Häusern haben wir getestet, wie zufrieden die Mieter mit einer professionellen Hausreinigung sind. Die Ergebnisse daraus sowie die Unzufriedenheit vieler Mieter mit dem alten System haben uns dazu bewogen, die Hausreinigung an Firmen zu vergeben, um eine einheitliche Qualität zu gewährleisten.

    Bei vielen Mietverträgen wäre es notwendig gewesen, vorher die Zustimmung der Mieter einzuholen, um Firmen mit Reinigung und Winterdienst zu beauftragen und die Kosten auf die Mieter umzulegen. Eine hundertprozentige Zustimmungsquote hierzu ist erfahrungsgemäß nicht zu erreichen. Wir sind überzeugt, dass wir die große Mehrheit der Mieter durch dauerhaft saubere Häuser und weniger Konflikte im Zusammenleben von den Vorteilen der Umsetzung überzeugen können und dass die Mieter bereit sind, die für eine gute Leistung entstehenden Kosten zu akzeptieren.

  • Wie geht die GGH mit Widersprüchen um?

    Wir haben den Mietern, die der Vergabe der Hausreinigung und des Winterdienstes an eine Firma widersprochen haben, in einem Schreiben unsere Beweggründe ausführlich dargelegt. Zudem haben wir Gesprächstermine angeboten, um über die Einwände der Mieter zu diskutieren. Wir möchten eine Testphase von einem halben Jahr abwarten und danach besprechen, ob die Pflichten der Hausordnung weiterhin von Firmen oder wieder von den Mietern erbracht werden.

    Bei Mietern, die ausdrücklich der Erhöhung der Betriebskostensvorauszahlung für Hausreinigung und Winterdienst widersprochen haben, haben wir die Erhöhung rückgängig gemacht. In Einzelfällen haben Mieter dennoch eine Zahlungserinnerung erhalten. Dies liegt am automatisierten Mahnverfahren, bei dem Mieter eine Zahlungserinnerung erhalten, sobald der überwiesene Betrag nicht dem im System hinterlegten Betrag entspricht. Das haben wir in diesen Fällen korrigiert.

    Wenn Mieter die Leistungen nicht zahlen wollen oder in einem Haus alle Mieter weiterhin selbst putzen sowie Schnee und Eis entfernen wollen, werden wir Lösungen erarbeiten. Es kann jedenfalls nicht sein, dass Leistungen in Anspruch genommen werden, ohne dafür die Kosten zu tragen.

  • Wie sind die Firmen beauftragt worden?

    Wir haben die relevanten Flächen in allen Häusern ermittelt und nach Ausschreibung der Leistungen mit zwölf Unternehmen die Kosten für jedes Haus festgelegt. Insgesamt haben wir vier regionale Firmen mit der Reinigung und dem Winterdienst beauftragt. Dies betrifft 230 Häuser mit 2.170 Mietparteien beginnend ab September 2017.

  • Welche Kosten werden den Mietern berechnet?

    Die Kosten für die Hausreinigung und den Winterdienst sind nach der Betriebskostenverordnung zulässige Betriebskosten. Wie bei Betriebskosten üblich, werden den Mietern nur diejenigen Kosten berechnet, die tatsächlich entstehen. Wir verdienen daran kein Geld.

  • Was sind die Vorteile der Beauftragung von Dienstleistern?

    Die Sauberkeit und das Erscheinungsbild des Hauses und der Außenbereiche bessern sich langfristig, wenn regelmäßig von einer Firma gereinigt wird. Die Wohnzufriedenheit der Mieter steigt. Es führt zu einer größeren Gerechtigkeit, wenn sich tatsächlich alle Haushalte gleichmäßig an Hausreinigung und Winterdienst beteiligen.

    Beim Winterdienst geht die Verkehrssicherungspflicht von den Mietern auf die Dienstleister über. Die Mieter müssen nun nicht mehr wie bislang persönlich haften, wenn sich jemand bei Schneeglätte vor dem Haus verletzt.

  • Wie stellt die GGH die Qualität der Hausreinigung sicher?

    Die Mieter achten besonders kritisch auf die Qualität der Hausreinigung, wenn sie dafür zahlen. Das befürworten wir. Wir kümmern uns darum, dass die Dienstleister ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.

    Wir stehen in engem Kontakt mit den beauftragten Firmen. Unsere Hausmeister prüfen die Ausführung der Arbeiten. Auch den Firmen ist sehr daran gelegen, die Leistungen zur Zufriedenheit aller auszuführen.

    Beschwerden darüber, dass Arbeiten nicht gründlich erledigt werden, gehen wir nach. Bei einigen Objekten haben wir daraufhin den Reinigungsturnus bereits angepasst, zum Beispiel bei der Entfernung von Laub.

  • In welchem Umfang putzen die Dienstleister?

    Wir haben bei der Beauftragung abgewogen zwischen dem Ziel, ein sauberes Wohnumfeld zu schaffen, und dem Anspruch, die Kosten für unsere Mieter so gering wie möglich zu halten. Stark genutzte Flächen wie Treppenhäuser und Eingangsbereiche werden wöchentlich gereinigt. Liegt im Herbst vor einem Haus sehr viel Laub, wird es alle paar Tage entfernt. Weniger häufig genutzte Flächen, beispielsweise Kellerflure und Fenster, werden alle zwei bis vier Wochen geputzt.

  • Was können Mieter tun, die ebenfalls nicht mehr putzen und Schnee beseitigen möchten?

    Wenn ganze Hausgemeinschaften die Beauftragung eines Dienstleisters für Hausreinigung und Schneebeseitigung wünschen, wenden sie sich bitte an unseren Kundenservice unter Telefon 06221 5305-100 oder kundenservice@remove-this.ggh-heidelberg.de.

  • Wie sind die Erfahrungen der Mieterhaushalte, für die im September 2017 eine Firma mit der Hausreinigung beauftragt worden ist?

    Etwa 10 Prozent der rund 2.200 Mieter, für die wir im September 2017 Dienstleister mit Hausreinigung und Winterdienst beauftragt haben, haben Widerspruch eingelegt. Wir haben sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Im September haben wir ihnen unser Vorgehen erläutert und um eine Testphase von einem halben Jahr gebeten. Außerdem haben wir ausführlich im Mietermagazin und auf unserer Webseite über die Umstellung der Hausreinigung und des Winterdienstes informiert.

    Im März haben wir diese Mieter erneut eingeladen. In einem weiteren Gespräch wollten wir uns einen persönlichen Eindruck von ihren Erfahrungen mit der Hausreinigung machen. Viele haben ihren Widerspruch nicht aufrechterhalten, da sie die Leistung der Unternehmen letztlich überzeugt hat.

    Lediglich in einzelnen Häusern haben sich so viele Mieter weiterhin gegen die Beauftragung einer Firma ausgesprochen, dass wir hier zum alten System zurückgekehrt sind. Hier sind nun wieder alle Mieter der Hausgemeinschaft selbst für Reinigung und Winterdienst zuständig.

    In manchen Häusern gab es zunächst Schwierigkeiten mit der Qualität der Reinigung. Wir sind allen Beschwerden nachgegangen und haben die Firmen zu besseren Leistungen angehalten. Unsere Maßnahmen haben Wirkung gezeigt, sodass es mittlerweile nur noch vereinzelte Beschwerden gibt.

    Wir sind überzeugt, dass wir die große Mehrheit unserer Mieter durch dauerhaft saubere Häuser und weniger Konflikte im Zusammenleben von den Vorteilen der Umsetzung überzeugen können. Wir gehen auch davon aus, dass die Mieter bereit sind, die für eine gute Leistung entstehenden Kosten zu akzeptieren. Wir werden diesen Service deshalb fortführen und nach und nach ausdehnen, um für unseren gesamten Bestand ein besseres Erscheinungsbild der Häuser und damit eine größere Wohnzufriedenheit der Mieter zu erreichen.

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